• 24.11.24 • StadtWALD braucht Ihre Stimme ! Mehr über die Abstimmung >
Bürgerbegehren zum Schutz des Stadtwaldes am 8. Oktober 2024 als gültig erklärt. HERZLICHEN DANK allen Unterstützern!
Die IG WALD freut sich, dass es zur Abstimmung kommt und alle wahlberechtigten Bürger von Geretsried entscheiden können, ob der Stadtwald stehen bleiben oder zugunsten einer externen Privatschule geopfert werden soll.
Wir haben am 9. September dem 1. Bürgermeister über 4700 Unterschriften überreicht. Nur ca. 1600 gültige Unterschriften braucht es für einen Bürgerentscheid.
Wir danken allen Unterstützern für ihren wertvollen Beitrag!
In ca. 3-4 Wochen wissen wir, ob es zum Bürgerentscheid kommt. Dann dürfen wir alle nochmal abstimmen!
Die IG Wald hat ein Bürgerbegehren gestartet, bei dem Unterschriften von Geretsrieder BügerInnen gesammelt werden, damit die BürgerInnen entscheiden können, ob ca. 20.000 qm gesunder innerstädtischer Mischwald stehen bleiben soll, und für das dort geplante private Sportgymnasium ein anderer Standort gefunden werden soll.
Mit Ihrer Unterschrift beantragen Sie einen Bürgerentscheid.
Bei genügend gültigen Unterschriften muss die Stadt den Bürgerentscheid durchführen.
StadtWALD braucht Ihre Stimme
Wann findet die Abstimmung statt ?
Am 24. November 2024 können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal Ihre Stimmen abgeben. Alternativ können Sie per Briefwahl abstimmen.
Wie kann ich abstimmen? Wie erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Alle wahlberechtigten Geretsrieder Bürger erhalten ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Mit dieser Benachrichtigung wird bereits der Stimmzettel verschickt.
Warum zum Bürgerbegehren parallel ein Ratsbegehren? Was ist das eigentlich?
Stadtrat und Stadtverwaltung können ein Ratsbegehren starten, wenn sie eine Entscheidung nicht treffen können oder wollen und die Bürger entscheiden sollen.
In vorliegenden Fall „Stadtwald Geretsried“ wird das Ratsbegehren dem Bürgerbegehren gegenübergestellt.
Was ist ein Bürgerbegehren ?
Bei einem Bürgerbegehren können stimmberechtigte Bürger einer Gemeinde bei ausreichender Anzahl von Unterschriften einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Frage beantragen. Wie viele Unterschriften vorzulegen sind, richtet sich nach der Größe der Gemeinde und der Anzahl der Stimmberechtigten in dieser Stadt.
Näheres regelt Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.
Wer darf unterschreiben?
Gültig unterschreiben darf nur, wer in der Gemeinde seinen Erstwohnsitz hat und in der Gemeinde bei Kommunalwahlen stimmberechtigt ist.
Was ist ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid kann durch ein Bürgerbegehren (sh 1) oder ein Ratsbegehren (Gemeinderat will mehrheitlich einen Bürgerentscheid zu einer Frage durchführen lassen) initiiert werden. Die stimmberechtigten Bürger müssen eine eindeutige Frage mit „ja“ oder „nein“ beantworten.
Wird die Frage mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet, hat der Bürgerentscheid die rechtliche Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. „Mehrheit“ ist unterschiedlich definiert und kann auch deutlich unter 50% der abgebenen Stimmen liegen.
Näheres regelt Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.
E-mail: info@igwald.de
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