Häufig gestellte Fragen zum Bürgerbegehren

Was ist ein Bürgerbegehren?
Bei einem Bürgerbegehren können stimmberechtigte Bürger einer Gemeinde bei ausreichender Anzahl von Unterschriften einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Frage beantragen. Wie viele Unterschriften vorzulegen sind, richtet sich nach der Größe der Gemeinde und der Anzahl der Stimmberechtigten in dieser Stadt.

Näheres regelt Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.

Wer darf unterschreiben?
Gültig unterschreiben darf nur, wer in der Gemeinde seinen Erstwohnsitz hat und in der Gemeinde bei Kommunalwahlen stimmberechtigt ist.

Was ist ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid kann durch ein Bürgerbegehren (sh 1) oder ein Ratsbegehren (Gemeinderat will mehrheitlich einen Bürgerentscheid zu einer Frage durchführen lassen) initiiert werden. Die stimmberechtigten Bürger müssen eine eindeutige Frage mit „ja“ oder  „nein“ beantworten.
Wird die Frage mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet, hat der Bürgerentscheid die rechtliche Wirkung eines Stadtratsbeschlusses.

Näheres regelt Artikel 18a der Bayerischen  Gemeindeordnung.

Was will die IG Wald ? – um was geht es der IG Wald ?
Die IG Wald möchte den Stadtwald zwischen Hallenbad und Ahornweg retten und eine Rodung für den angedachten Bau eines Sportgymnasiums an diesem Standort verhindern.
Der Stadtrat hat am 14.Mai 2024 ein Bauleitverfahren für genau diesen Standort eröffnet und die Änderung des Flächennutzungsplans angestoßen. Damit soll Baurecht geschaffen werden für ein Sportgymnasium auf diesem Flurstück.

Diesen Beschluss wollen wir stoppen.

Wir sind nicht grundsätzlich gegen ein Sportgymnasium, sondern nur gegen diesen Standort.

Wie geht es in Geretsried weiter? Wann sind die Bürgerentscheide?
Der Stadtrat hat unser Bürgerbegehren für gültig erklärt. 
Es kommt zum beantragten Bürgerentscheid, am 24.11.2024.

Gleichzeitig hat der Stadtrat ein sogenanntes Ratsbegehren beschlossen, bei dem die Bürger dieselbe Frage wie im Bürgerbegehren nochmal gestellt
bekommen - bloß umgedreht: statt Stopp der Planung geht es um Weiterführung der Planung!
Auch diese Frage wird gestellt – am 24.11.2024

Die Wahlbenachrichtigung wird zusammen mit dem Stimmzettel verschickt.
Damit ist auch Briefwahl denkbar. Oder ein Besuch am Wahltag im Wahllokal.

Warum eine Stichfrage?
Es kann passieren, dass beide Fragen mehrheitlich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
Dann muss die Stichfrage entscheiden.
Sie frägt erneut nach Fortführung oder STOPP der Planung.

Was passiert nach dem Wahltermin 24.11.2024 ?
Entscheidet sich die Mehrheit der WählerInnen für einen STOPP, dann bleibt der Wald erhalten und die Planung der Sportschule für diesen Standort muss gestoppt werden und darf mindestens ein Jahr lang nicht mehr gestartet werden.
Der Initiator wird nach einem anderen Standort suchen müssen.
Bei einer Mehrheit für den Standort geht die Planung weiter und es kann in 2025 zur Rodung des Stadtwaldes und zum Baubeginn kommen.

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